Somit ergibt sich, dass die Unterlagen am 17. Februar 2017 bei der Vorinstanz vorlagen. Die Vorinstanz hatte sich dabei mit diversen Interventionen der von den Editionen Betroffenen auseinanderzusetzen, sodass ihr diesbezüglich nichts vorzuwerfen ist. Vom 17. Februar 2017 bis zum Versand der Unterlagen an die Parteien am 11. April 2017 dauerte es zwar rund sieben Wochen. Immerhin ist zu berücksichtigen, dass die Unterlagen gesichtet und teilweise abgedeckt werden mussten. Die Zeitspanne von sieben Wochen erscheint unter diesem Umständen als noch vertretbar.