Das Protokoll der Parteibefragung umfasst 13 Seiten. Zwischen Parteibefragung und Versand des Protokolls verstrichen somit rund sieben Wochen, ohne dass - soweit aus den Akten ersichtlich - weitere verfahrensleitende Schritte ergingen. Die Editionsverfügung stellte keinen grossen Aufwand dar. Die Frist von sieben Wochen für den Versand des Protokolls und die Editionsverfügung erscheint als lange und hätte kürzer ausfallen können und sollen. Kantonsgericht Schwyz 7