betreffend Testamentseröffnung (Berufung gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Einsiedeln vom 11. Juli 2017, ZET 2017 094);- hat der Kantonsgerichtspräsident, Kantonsgericht Schwyz 3 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass die Berufungsführerin ihre Berufung vom 19. Juli 2017 gegen die Verfügung (Testamentseröffnung) des Einzelrichters am Bezirksgericht Einsiedeln vom 11. Juli 2017 (ZET 2017 094) mit Schreiben vom 31. Juli 2017 (KG-act. 7) zurückgezogen hat, weshalb das Verfahren gestützt auf Art. 241 Abs. 3 ZPO abzuschreiben ist;