Am 10. Oktober 2017 wurde diese Eingabe Rechtsanwalt E.________ zur Vernehmlassung zugestellt, wovon dieser am 16. Oktober 2017 Gebrauch Kantonsgericht Schwyz 4 machte (KG-act. 15 f.). Der Beschwerdeführer nahm seinerseits am 30. Oktober 2017 hierzu ebenfalls Stellung, woraufhin sich Rechtsanwalt E.________ am 16. November 2017 erneut vernehmen liess (KG-act. 20 und 22).