an den Verwalter D.________ beigelegt, wobei offensichtlich einzelne Unterschriften fehlten (KG-act. 8/1). Mit Eingabe vom 28. Juli 2017 reichte der Beschwerdeführer unaufgefordert eine Stellungnahme ein (KG-act. 11). Am 1. September 2017 wurde D.________ resp. Rechtsanwalt E.________ eine Frist bis am 2. Oktober 2017 gesetzt, um eine gültige Ermächtigung der Beschwerdegegnerin einzureichen (KG-act. 13). Am 3. Oktober 2017 legte D.________ eine Vollmacht ins Recht, wobei wiederum einzelne Unterschriften fehlten resp. D.________ für einzelne Stockwerkeigentümer unterzeichnete (KG-act. 14/1). Am 10. Oktober 2017 wurde diese Eingabe Rechtsanwalt E._____