b) Gegen diese Verfügung erhob A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) am 30. Juni 2017 Beschwerde beim Kantonsgericht (KG-act. 1). Er beantragt die Aufhebung von Ziffer 2 der Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Gersau vom 19. Juni 2017 unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der C.________ (nachfolgend Beschwerdegegnerin). Den ihm mit Verfügung vom 4. Juli 2017 auferlegten Kostenvorschuss von Fr. 1‘200.00 leistete der Beschwerdeführer rechtzeitig (KG-act.