Mit Eingabe vom 12. Mai 2017 beim Bezirksgericht Gersau beantragte D.________ für die C.________ die Vereinigung der Prozesse ZGO 2016-02 und ZGO 2017-01 sowie deren Sistierung bis am 31. Juli 2017, da inzwischen eine weitere Klage im Zusammenhang mit der C.________, hängig sei, bei der es um die Berichtigung der Wertquoten gehe (Vi-act. 7 [ZGO 2017-01]; Viact. 11 [ZGO 2016-02]). Der Einzelrichter am Bezirksgericht Gersau verfügte am 19. Juni 2017 was folgt: 1. Die Prozesse ZGO 2016-02 und ZGO 2017-01 werden vereinigt.