Die Zahlung hat ohne weitere Rechnungstellung innert 30 Tagen nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils an die Strassengenossenschaft D.________ Seewen zu erfolgen. 2. Die beklagte Partei wird angehalten, ihre Zustimmung zur Unterzeichnung des Dienstbarkeitsvertrages für die Durchleitung der Fernwärmeleitung der G.________ AG durch die Autoeinstellhalle TG1 zu erteilen. 3. Auf eine Entschädigung zu Gunsten der klagenden Partei wird verzichtet. 4. (Rechtsmittel) 5. (Zufertigung) Kantonsgericht