Antrag auf Entscheid i.S. von Art. 212 Abs. 1 ZPO“ betitelten Schreiben geltend, die Beklagte habe auch den Jahresbeitrag für das Betriebsjahr 2016/2017 von Fr. 1‘161.60 inkl. Verzugszinsen per 31. März 2018 nicht bezahlt und zudem ihre Zustimmung zur Unterzeichnung eines Dienstbarkeitsvertrages für die Durchleitung der Fernwärmeleitung der Kantonsgericht Schwyz 3