Mit Eingabe vom 7. Februar 2017 zeigte Rechtsanwalt C.________ an, dass er die Interessen der Beklagten vertrete (KG-act. 8). Mit Beschwerdeantwort vom 27. Februar 2017 ersuchte die Beklagte um vollumfängliche Abweisung der Kostenbeschwerde und um Bestätigung von Ziffer 2 der angefochtenen Verfügung; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Klägers (KG-act. 14). 2. Angefochten sind einzig die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Vorab stellt sich die Frage nach der Rechtzeitigkeit der eingereichten Kostenbeschwerde, welche von Amtes wegen zu prüfen ist.