und F.________ mit, dass D.________ die Beklagte nicht (mehr) vertrete und unter „Wiederwägung“ zu verstehen sei, dass die Basis der Beschlüsse der Beklagten vom 14. September 2016 bildenden Traktanden an der Versammlung vom 4. Juli 2016 noch einmal diskutiert worden seien und hierüber Beschluss gefasst worden sei. Die sich hieraus ergebenden Ergebnisse seien in den Ziffern 7 bis 10 und 12 des beiliegenden Protokolls vom 4. Juli 2016 festgehalten (Vi-act. 14).