1. Der im Protokoll vom 16. September 2015 unter dem Traktandum 5 (Seite 10) festgehaltene und anlässlich der Stockwerkeigentümerversammlung vom 14. September 2015 gefasste Beschluss betreffend „Einzahlungen gemäss beiliegender Liste“ sei aufzuheben. 2. Eventualiter: Es sei festzustellen, dass der im Protokoll vom 16. September 2015 unter dem Traktandum T5 (Seite 10) festgehaltene Beschluss betreffend „Einzahlungen gemäss beiliegender Liste“ keine Rechtswirkung erzielt. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten ohne den Kläger.