- die Gesuchsgegnerin ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung gestellt hat, sie innert der gesetzten Nachfrist jedoch nur das ausgefüllte Formular (KG-act. 9) ohne die nötigen Beilagen, insbesondere ohne Steuererklärung und Kontoauszügen eingereicht hat und sich die Berufung überdies im Sinne von Art. 117 lit. b ZPO als aussichtslos erweist, weshalb das Gesuch abzuweisen ist; - dass von einem Streitwert von Fr. 10'500.00 (6 Monate à Fr. 1'750.00) auszugehen ist;- beschlossen: 1. Die Berufung wird abgewiesen, soweit sie nicht als gegenstandslos abzuschreiben ist.