Mit Eingabe vom 31. Juli 2017 teilte der Kläger dem Kantonsgericht mit Verweis auf verschiedene ärztliche Zeugnisse mit, er leide seit Mitte Juni 2017 an Beschwerden und Schmerzen im rechten Bein. Abklärungen mittels MRI hätten ergeben, dass er einen schweren Bandscheibenvorfall habe. Er sei seit dem 3. Juli 2017 zu 100 % arbeitsunfähig. Daher sei es ihm nicht möglich gewesen, das URP-Formular auszufüllen und die Beilagen zusammenzustellen (KG-act. 10). Ebenso wenig reichte der Kläger die letzte Steuererklärung (inkl. Wertschriftenverzeichnis) ins Recht.