1. Es wird festgestellt, dass der Ehemann unbegründet nicht an den beiden Sitzungen vom 3. Februar, 15.00 Uhr, und vom 17. Februar 2017, 16.30 Uhr, der mit Verfügung vom 19. Oktober 2016 angeordneten kinderorientierten Beratung erschienen ist. 2. Dem Ehemann wird für beide Sitzungen eine Ordnungsbusse von je Fr. 3‘000.00, d.h. von insgesamt Fr. 6‘000.00, auferlegt. Rechnung und Inkasso erfolgen durch die Bezirksgerichtskasse Schwyz. 3.-9. […].