b) alle Nachlassakten, welche er am 22.11.2016 nicht zurückgegeben hat Kantonsgericht Schwyz 3 c) allfälliges Nachlassvermögen, welches er noch besitzt 5. Gerichtliche und aussergerichtliche Kostenfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners. Mit Aufsichtsbeschwerdeantwort vom 13. Januar 2017 beantragte der Beschwerdegegner, die Aufsichtsbeschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdeführerin abzuweisen, soweit auf sie einzutreten sei (Vi-act. A.II).