Zudem habe C.________ das Mandat als Willensvollstrecker angenommen (Vi-act. B.6, S. 3). Am 16. April 2009 beerbte der Erblasser Frau F.________ und wurde mit letztwilliger Verfügung zugleich als Willensvollstrecker eingesetzt (Vi-act. B.16). Als Ersatzwillensvollstrecker wurde der Sohn des Erblassers, G.________, bestimmt (Vi-act. B.19). B. Mit Eingabe vom 14. Dezember 2016 erhob A.________ (nachfolgend Beschwerdeführerin) Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksgericht Höfe gegen C.________ (nachfolgend Beschwerdegegner) und stellte folgende Anträge (Vi-act. A.I, Ziff. I):