42‘950.52 Euro Entschädigung wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten für eine Führungskraft; 4‘295.05 Euro bezahlter, damit zusammenhängender Urlaub; 3‘000.00 Euro Schadenersatz für den abrupten und schikanösen Vertragsbruch; 9‘158.74 Euro Entschädigung für bezahlten, nicht genommenen Urlaub im April 2008, der nicht ausbezahlt wurde; 85‘901.04 Euro Entschädigung für Schwarzarbeit, die absichtliche Nicht- Herausgabe von Lohnabrechnungen trotz Beibehaltung des Angestelltenstatus (Artikel L.8221-5 code du travail).