26‘486.15 Euro vertragliche Abfindungszahlung bei Kündigung; 125‘000.00 Euro Schadenersatz für den missbräuchlichen Bruch des Arbeitsvertrags unter Anwendung von Art. L.1235-5 code du travail; 2‘000.00 Euro Entschädigung für die Nichteinhaltung des Kündigungsverfahrens durch den Arbeitgeber und für die Verletzung der Regeln bezüglich der Unterstützung des Angestellten durch einen Berater gemäss Art. L.1235-5 letzter Absatz; 42‘950.52 Euro Entschädigung wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten für eine Führungskraft;