c) Das Handelsgericht Nanterre, Frankreich, verpflichtete mit Urteil vom 12. Juni 2014 die G.________, C.________ (Beschwerdegegner) wegen widerrechtlichen Widerrufs von dessen Geschäftsvollmacht Schadenersatz von 50‘000.00 EURO zu bezahlen. Im gleichen Urteil verpflichtete sie die G.________, die A.________ AG (Beschwerdeführerin) sowie H.________ solidarisch, C.________ als Wiedergutmachung für den erlittenen ideellen Schaden weiteren Schadenersatz in der Höhe von 50‘000.00 EURO zu zahlen (KG-act. 1/4, S. 13; KG-act. 1/3, S. 2). Diese Hauptansprüche stützen sich im Besonderen auf den code de commerce bzw. auf das Handelsgesetzbuch (vgl. KG-act. 1/4, S. 2, 5 und 7) und auf Art.