zu Art. 1 LugÜ). Die zur Frage stehende Prozesssache handelt von der Frage, ob ein Entscheid eines französischen Gerichts betreffend eine Forderung aus einem Arbeits- resp. Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien vollstreckt werden kann oder nicht, was in sachlicher Hinsicht eine Zivil- und Handelssache im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Satz 1 LugÜ darstellt (vgl. Rohner/Lerch, a.a.O., N 26 ff. zu Art. 1 LugÜ). Schliesslich ist auch der zeitliche Anwendungsbereich eröffnet (vgl. Art. 63 Abs. 1 LugÜ sowie angef. Verfügung). Damit ist für die Frage der Zuständigkeit vorliegend das LugÜ massgeblich. Kantonsgericht Schwyz 7