Mit Beschwerdeantwort vom 10. Juli 2017 beantragte C.________ (nachfolgend: Beschwerdegegner), es sei auf die Beschwerde nicht einzutreten, eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin (KG-act. 7).