1. a) Das Handelsgericht Nanterre, Frankreich, verpflichtete mit Urteil vom 12. Juni 2014 die G.________, C.________ Schadenersatz von 50‘000.00 EURO zu bezahlen wegen widerrechtlichen Widerrufs von dessen Geschäftsvollmacht. Im gleichen Urteil verpflichtete sie die G.________, die A.________ AG sowie H.________ solidarisch, C.________ weiteren Schadenersatz in der Höhe von 50‘000.00 EURO zu zahlen als Wiedergutmachung für den erlittenen ideellen Schaden (KG-act. 1/4, S. 13; KG-act. 1/3, S. 2). Das Berufungsgericht Versailles bestätigte diesen Entscheid am 14. April 2015 (vgl. KG-act. 1/5, S. 15). Der Einzelrichter am Bezirksgericht