c) Bezugnehmend auf das Schreiben der Gesuchsteller vom 24. November 2016 bestätigte die Gesuchsgegnerin am 30. November 2016, dass sie die Prüfung (der Einzelabschlüsse der F.________-Gruppengesellschaften) durch die K.________ AG gemäss Anhang 2.1.2(a) des Aktienkaufvertrags vom 28. Juni 2013 in Auftrag geben werde (VI-KB 34 und 35). Am 2. Dezember 2016 forderten die Gesuchsteller die Gesuchsgegnerin auf, den Auftrag für die Durchführung der erwähnten Prüfung zu erteilen und bis 8. Dezember 2016 schriftlich zu bestätigen, dass der Auftrag erteilt worden sei. Im Weiteren setzten sie ihr für die Durchführung der Prüfung eine Frist bis Ende Februar 2017 an (Vi-KB 36).