fungskriterien gemäss Aktienkaufvertrag entsprechen würden, wonach die Einzelabschlüsse der F.________-Gesellschaften nach dem Prinzip der Stetigkeit in Einklang mit dem Obligationenrecht, den Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung und soweit damit vereinbar, den Vorperioden zu erstellen seien (Vi-act. A/III, S. 4 N 9 f.). Die Gesuchsgegnerin hielt dem entgegen, sie habe in der Gesuchsantwort in N 25.1 mit Verweis auf BB 3 vorgebracht, dass die Auftragserteilung gemäss Anhang 2.2.2a zum Aktienkaufvertrag vom 28. Juni 2013 erfolgt sei. Das Prinzip der Stetigkeit und der Einklang mit den Vorperioden sei Bestandteil dieses Anhangs.