_, auf die Einhaltung folgender Kriterien prüfen zu lassen: Sie sollen nach dem Prinzip der Stetigkeit und in Einklang mit dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR), den Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung und soweit damit vereinbar, den Vorperioden erstellt sein. 2. Die Gesuchsteller seien vom Richter zu ermächtigen, den Auftrag zur Prüfung gemäss vorstehendem Antrag Ziff. 1 in Ersatzvornahme für die Gesuchsgegnerin zu erteilen. Kantonsgericht Schwyz 4