bb) In materieller Hinsicht sind vom Eigentümer auf den betroffenen Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge weder dazu geeignet, eine Besitzesstörung durch anderweitige Fahrzeuge glaubhaft zu machen noch schliessen sie eine solche gänzlich aus. Denn solange die Fahrzeuge vom Eigentümer jederzeit entfernt werden können, besteht die grundsätzliche Möglichkeit, dass fremde Fahrzeuge auf der freigewordenen Fläche parkieren. Der Berufungsführer macht denn auch geltend, dass der auf dem zweiten Parkplatz abgestellte Bus nicht ihm gehöre. Gegenteiliges ist weder den Akten noch aus den der Rechtsmittelinstanz bekannten Medienberichten (s.o., E. 3.a.aa) zu entnehmen.