Der lokalen Presse konnte bereits im Sommer 2016 entnommen werden, dass der Berufungsführer „seit Wochen“ einen Wohnwagen auf seinem Parkplatz parkierte (zz(Zeitung)). Ausserdem befinden sich die betroffenen Parkplätze an der E.________strasse von Gersau, wo sie ohne weiteres wahrnehmbar sind. Somit ist die Tatsache, dass auf den Parkplätzen „dauerhaft“ Fahrzeuge parkiert sind, mindestens den Dorfbewohnern von Gersau bekannt und darf als allgemeinnotorisch bezeichnet werden.