Die Annahme, der Bus gehöre ihm, sei aber willkürlich. Dieser gehöre einer ihm nicht bekannten Person und stehe unrechtmässig auf seinem Grundstück. Ohne jede Abklärung habe der Vorderrichter diese falsche Annahme seinem Entscheid zu Grunde gelegt. Er habe dargelegt, dass in der Vergangenheit immer wieder Fahrzeuge auf seinem Parkplatz illegal parkiert worden seien. Damit habe er glaubhaft gemacht, dass eine Besitzesstörung drohe, sobald die Parkplätze frei seien. Diese Darlegung der Vergangenheit, die ebenfalls gerichtsnotorisch wäre, sei vom Richter willkürlich ignoriert und mit keinem Wort gewürdigt worden.