2. Das Gesuch um Erlass eines privatrechtlichen Parkverbots für die sich auf dem westlichen Teil des Grundstücks GB Nr. xx („B.________“), Gersau, befindlichen Parkplätze sei mit folgendem Inhalt gutzuheissen: „Unberechtigten wird bei einer Busse bis zu CHF 2‘000.00 in jedem Widerhandlungsfall verboten, das Grundstück GB Nr. xx, Gersau, mit Fahrzeugen aller Art zu befahren und solche darauf zu parkieren.“ Kantonsgericht Schwyz 3