hat die 2. Zivilkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: 1. A.________ ist Eigentümer des Grundstückes GB Gersau Nr. xx, Liegenschaft „B.________“, auf dessen westlicher Seite sich Parkplätze befinden (Beilagen zu Vi-act. 6). Mit Gesuch vom 25. November 2016 beantragte A.________ beim Bezirksgericht Gersau den Erlass eines privatrechtlichen Parkverbotes (Vi-act. 1). Innert Nachfrist zur Verbesserung des Gesuchs (Viact. 5) stellte er folgende Anträge (Vi-act. 6):