- dass der Beschwerdeführer nicht als Gesuchsteller auftrat, auch nicht nach den erwähnten Publikationen im Amtsblatt, und dass der Beschwerdeführer nicht Partei des vorinstanzlichen Verfahrens war; - dass der Beschwerdeführer zwar vorbringt, dass er keine Kenntnis der Publikationen im Amtsblatt hatte (KG-act. 1), aber nicht begründet, weshalb die erwähnte Vermutung vorliegend nicht greifen sollte;