- dass der Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe am 10. Mai 2017 verfügte, die Einsetzung einer Verwaltung oder eines Sachwalters für die C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) unterbleibe, die Gesuchsgegnerin werde aufgelöst, die Liquidation der Gesuchsgegnerin werde nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet und das Konkursamt Höfe werde mit der Durchführung beauftragt, und dass er der Gesuchsgegnerin die Gerichtskosten von Fr. 300.00 auferlegte;