2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 800.00 gehen zu Lasten der Kantonsgerichtskasse. Der Kostenvorschuss von Fr. 800.00 wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet. 3. Der Beschwerdeführer wird aus der Kantonsgerichtskasse pauschal mit Fr. 1‘000.00 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) entschädigt.