Der Beschwerdeführer ist selbständig erwerbender Bauleiter, sodass für seine Einkommensverhältnisse die Bilanzen und Erfolgsrechnungen seiner Einzelunternehmung zu beurteilen sind (Beilagen 2 und 3 zu Viact. D/2; Beilagen 46 f. zu Vi-act. D/6; Beilagen 48-53 zu Vi-act. D/10). Es handelt sich jedoch um übersichtliche und nicht sehr komplizierte Dokumente. Der Beschwerdeführer verfügt über zwei Liegenschaften (Steuererklärung 2014 in Beilage 24 zu Vi-act. D/2), für welche er Aufwandpositionen geltend macht (Beilagen 4-16 zu Vi-act. D/2 und Beilagen 30-35 zu Vi-act.