8) einverlangte Stellungnahme zu diesem Antrag ging am 19. November 2015 ein (Vi-act. F/2). Hierzu wurde dem Rechtsanwalt der Ehefrau mit Verfügung vom 15. März 2016 (Vi-act. F/3) Frist zur Stellungnahme angesetzt. Die Verfügung betreffend Prozesskostenvorschuss bzw. unentgeltliche Rechtspflege datiert vom 11. April 2016 (Vi-act. F/5). Mit Verfügung vom 18. Mai 2016 wurden weitere Unterlagen eingefordert und die Ehegatten zur Anhörung/Einigungsverhandlung vorgeladen (Vi-act. 13). Die Anhörung/Einigungs-verhandlung fand am 21. Juni 2016 statt (vgl. Vi-act. H/5) und die Kinderanhörung am 22. Juni 2016 (Vi-act. D/8). Kantonsgericht