Mit Verfügung vom 21. Juni 2016 sei den Parteien ausserdem in Aussicht gestellt worden, dass das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreiten werde, was bisher (ein halbes Jahr später) noch nicht erfolgt sei. Nach fast eineinhalb Jahren Verfahrensdauer seien weder die Parteirollen für das kontradiktorische Verfahren verteilt noch Frist zur Klagebegründung angesetzt oder der angekündigte Vergleichsvorschlag unterbreitet worden (KG-act. 1).