1. Am 22. Juli 2015 reichten A.________ und C.________ beim Einzelrichter am Bezirksgericht March ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein (Viact. A.I). Der Einzelrichter am Bezirksgericht March erliess diverse prozessleitende Verfügungen (insbesondere betreffend Editionen, Prozesskostenvorschuss bzw. unentgeltliche Rechtspflege, Ausstandsgesuch) und führte eine Einigungsverhandlung sowie eine Kinderanhörung durch. Mit Rechtsverzögerungsbeschwerde an das Kantonsgericht Schwyz vom 11. Januar 2017 stellte A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) folgende Anträge (KG-act. 1).