Die Vorinstanz bezifferte die Gerichtskosten auf Fr. 50‘000.00, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 44‘130.40, den Expertisekosten von Fr. 5‘669.60 und der Zeugenentschädigung von Fr. 200.00 (angefochtenes Urteil, E. 31). Die Beschwerden richten sich lediglich gegen die Entscheidgebühr. Diese liegt noch innerhalb des Tarifrahmens der Gebührenordnung. Ob sie angemessen ist, ist nachfolgend zu prüfen.