2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz. Prozessualer Antrag: 3. Im Umfang der Anträge sei der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu erteilen. Gleichentags erhob auch C.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) eine separate Kostenbeschwerde mit folgenden Anträgen (KG-act. 1, ZK2 2017 46): 1. Das Urteil des Einzelrichters des Bezirkes Einsiedeln vom 27. März 2017 im Verfahren ZEO 2015 030 (alt F 037/19) sei in Dispositivziffer 7 insofern aufzuheben, als