1. Am 25. Oktober 2010 reichten A.________ und C.________ beim Bezirksgericht Einsiedeln ein gemeinsames Scheidungsbegehren mit Antrag auf Regelung der Nebenfolgen durch das Gericht ein (Vi-act. A.I). Anlässlich der Anhörung vom 17. November 2010 bestätigten beide ihren Scheidungswillen (Vi-act. GA 5). In der Folge führte der Einzelrichter am Bezirksgericht Einsiedeln ein schriftliches Verfahren mit doppeltem Schriftenwechsel (Vi-act. A.II- V), einer Verkehrswertschätzung (Vi-act. A.X/A.XII), einer Oberexpertise (Viact. A.XX/A.XXVII), einer Überarbeitung der Verkehrswertschätzung (Vi-act. A.XXXII) und diversen Stellungnahmen der Parteien