b) Der Gesuchsteller verlangt Einsicht in einen Kaufrechtsvertrag, welcher seinen Angaben zufolge zwischen der B.________ AG und dem damaligen Grundeigentümer geschlossen worden sei. Somit ist der Gesuchsteller nicht selber Vertragspartei. Dass er vor der Löschung der letzte Verwaltungsrat der B.________ AG war, ändert daran nichts, weshalb es sich entgegen der Ansicht des Gesuchstellers nicht um ein eigenes Rechtsgeschäft handelt.