wesen, bevor diese gelöscht worden sei. Aufgrund dieser Funktion habe er ein Einsichtsrecht. Aufgrund der damals geleisteten Anzahlung von Fr. 50‘000.00 bestehe ein sehr grosses Interesse daran, diese Vorgänge nachvollziehen zu können. Sodann sei er Mieter der entsprechenden Liegenschaft gewesen und habe ungefähr zwei Jahre zusammen mit seiner Familie dort gewohnt. Des Weiteren sei er auch Aktionär der B.________ AG gewesen. Es handle sich bei dem Kaufrechtsvertrag somit um ein „ureigenes Geschäft“, das ungefähr in den Jahren 1998 oder 1999 abgeschlossen worden sei, weshalb er ein Interesse an der Einsicht habe.