b) Gegen diese Verfügung erhob der Gesuchsteller am 11. Mai 2017 Beschwerde beim Kantonsgericht und beantragt sinngemäss, die Verfügung aufzuheben und das Gesuch gutzuheissen (KG-act. 1). Am 17. Mai 2017 liess sich das Grundbuchamt Goldau vernehmen und beantragt die Abweisung der Beschwerde (KG-act. 7). Der Gesuchsteller nahm am 30. Mai 2017 nochmals Stellung (KG-act. 9); diese Eingabe wurde dem Grundbuchamt Goldau zur Kenntnis gebracht (KG-act. 10).