C. Am 14. Februar 2011 machte die Gesuchsgegnerin beim Einzelrichter das Scheidungsverfahren anhängig (ZEO 11 9), in welchem Letzterer das Kinderpsychologische Gutachten des Instituts für Forensisch-Psychologische Begutachtung, St. Gallen, vom 29. April 2014 einholte (act. D16 aus ZEO 11 9). Mit Urteil vom 30. Dezember 2016 wurde die Ehe der Parteien geschieden, Tochter C._____