A. Die Parteien heirateten am ________ vor dem Zivilstandsamt in Lachen SZ. Aus der Ehe ging die gemeinsame Tochter C.________, hervor. Mit Bezug auf E.________, dem inzwischen mündigen Sohn der Gesuchsgegnerin, geb. ________, ist vor dem Bezirksgericht March ein Verfahren um Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung hängig. B. Mit Eheschutzkonvention vom 20./21. Januar 2009 – welche vom Einzelrichter am Bezirksgericht March am 22. Januar 2009 genehmigt wurde (act. A5 aus SV 08 168) ‒ vereinbarten die Parteien im Eheschutzverfahren SV 08 168 unter anderem Folgendes (act. A4 aus SV 08 168): […]