Die Vermietung eines Bootsplatzes in einem Bootshaus ist diesbezüglich vergleichbar mit dem im Bundesgerichtsurteil vom 11. Dezember 2001, 4C.293/2001, beurteilten Fall (vgl. auch den Kommentar dazu in MRA 1/04, S. 35 ff.). Dabei mieteten verschiedene Mieter je einen Teil eines Grundstückes zur Benützung als Standplätze. Auf diesen Standplätzen befanden sich im Eigentum des jeweiligen Mieters stehende, in Leichtbauweise erstellte und Kantonsgericht Schwyz 11