betreffend Anfechtung Kündigung, vorsorgliche Mieterstreckung etc. (Berufung gegen den Beschluss der Schlichtungsbehörde in Mietsachen des Bezirks Küssnacht vom 3. März 2017, Nr. 2016 29);- hat die 2. Zivilkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: