Das Boot habe aber für die Reinigungsarbeiten, welche vor der Sanierung hätten gemacht werden müssen, draussen sein müssen. Denn es könne vorkommen, dass durch das Reinigen Verputz herunterfalle und das Boot beschädige. Sie habe mit der Bauunternehmung vereinbart, dass die Sanierungsarbeiten am 21. März 2017 beginnen sollten. Schliesslich wolle sie nicht, dass das Bootshaus zusammenkrache (Vi-act. A.II, S. 2 f.).