3. Eventualiter: Es sei eine vorsorgliche Massnahme von der Leistung einer Sicherheit in der Höhe von vorerst Fr. 4‘000.-- mit Bezug auf den Schaden des Beschwerdeführers abhängig zu machen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Mit Beschwerdeantwort vom 22. Mai 2017 beantragt die Beschwerdegegnerin die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers (KG-act. 7).